Bewerbungsfoto vergessen? Das muss kein Drama sein!

Mist! Die Bewerbung ist auf dem Weg zum Wunsch-Arbeitgeber und Sie haben Ihr Bewerbungsfoto vergessen.

Mit Akribie und Perfektion haben Sie Ihre Bewerbungsunterlagen zusammengestellt und auch das Bewerbungsfoto bei einem professionellen Fotografen machen lassen – und dann vergessen Sie es, in die Bewerbung zu legen oder zu heften. Ist Ihnen das passiert, möchten wir Ihnen hiermit eine erlösende Nachricht überbringen: Seit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, kurz AGG, ist der Fauxpas nicht mehr so dramatisch, wie er einst noch war, denn laut diesem Gesetz besteht keine Pflicht mehr, ein Bewerbungsfoto beizulegen, denn Sie dürfen als Bewerber oder Bewerberin nicht aufgrund Ihres Geschlecht, Ihres Alters oder Ihrer Herkunft bevorzugt oder benachteiligt werden. Nur wenn Sie (widerrechtlicher Weise) explizit dazu aufgefordert werden, ein Bewerbungsfoto beizulegen, und es dann vergessen, dann missachten Sie quasi die Wünsche Ihres Wunsch-Arbeitgebers und das kommt ganz und gar nicht gut an.

Fall 1: Sie haben das Bewerbungsfoto vergessen – und es wurde NICHT explizit gewünscht

„Pech ohne Drama“ wäre wohl die perfekte Überschrift dafür, denn wenn Sie das Bewerbungsfoto vergessen haben, ist das zwar vielleicht ärgerlich, weil Sie viel Geld dafür ausgegeben haben, doch es kommt dem berühmt-berüchtigten Beinbruch nicht einmal nahe, denn: Ein Bewerbungsfoto ist kein Pflichtbestandteil einer Bewerbung mehr. Üblich ist eine Bewerbung ohne Foto dennoch nicht. Wenn Sie also Ihren „Fehler“ wiedergutmachen möchten, können Sie diese Variante wählen:

Senden Sie Ihr Foto als E-Mail einfach „hinterher“ und schreiben Sie diesen Satz dazu: „Am __. habe ich Ihnen meine Bewerbung als ___ zukommen lassen. Mein Anliegen war, die Bewerbung in jedem Fall so schnell wie möglich abzuschicken – obgleich ich noch nicht alle Unterlagen beisammen hatte. Was ich deswegen heute nachreichen möchte, ist das Bewerbungsfoto, dass Sie im Anhang dieser E-Mail erhalten.“

Zugegeben, das ist geflunkert, aber immer noch besser als zu sagen „ich war zu schlampig, um die Bewerbung vor dem Absenden noch einmal genau zu kontrollieren“. Alternativ belassen Sie es einfach dabei, dass Sie diese Bewerbung ohne Foto abgeschickt haben und hoffen darauf, auch so überzeugen zu können.

Fall 2: Sie haben das Bewerbungsfoto vergessen – und es wurde AUSDRÜCKLICH gewünscht

An alle Hobby-Juristen: Bitte reiten Sie nun nicht darauf herum, dass Sie laut AGG keine Verpflichtung dazu haben, ein Bewerbungsfoto mitzuschicken. Das wirkt kleinkariert und der Personalreferent wird die Vermutung hegen, dass Sie auch sonst sehr genau Bescheid wissen im Arbeitsrecht. Das ist grundsätzlich natürlich nicht schlimm, doch Mitarbeiter, die nach jeder Arbeitsanweisung zum Anwalt rennen, sind nicht unbedingt Anwärter auf die Stelle als „Mitarbeiter des Monats“, sondern werden eher kritisch beäugt, deswegen gilt:

  • Entweder Sie bleiben dabei, das Foto nicht mitgeschickt zu haben und warten ab, ob Sie eingeladen werden oder nicht. Kommt es zur Einladung, lassen Sie das Thema einfach unter den Tisch fallen. Es im Rahmen des Vorstellungsgespräches auszudiskutieren, schickt sich nicht.
  • Oder Sie reichen das Foto nach und springen über Ihren juristischen Schatten. Als Begründung können Sie die unter Fall 1 stehende Formulierung verwenden. Zuzugeben, dass Sie das Bild vergessen haben, ist indes wenig ratsam, denn das zeigt nur, dass Sie nicht genau gelesen haben und so etwas Wichtiges wie Ihre Bewerbung nicht mit der nötigen Genauigkeit angegangen sind. Das wirft kein gutes Bild auf Sie.

Grundsätzlich gilt: Unterlagen nachzureichen (egal ob Foto oder Zeugnis), ist legitim. Besser wäre natürlich gewesen, bereits in den Bewerbungsunterlagen darauf hinzuweisen, dass noch etwas folgt, aber das ist ja nun mal nicht mehr möglich.

Checkliste: Das gehört in Ihre Bewerbung

Um zu verhindern, dass Sie weitere (wichtige) Bausteine in Ihrer Bewerbung vergessen, können Sie in dieser Checkliste nachlesen, was Sie unbedingt in die Bewerbung legen müssen und was Sie optional beilegen können.

Diese Positionen sind Pflicht:

  • Das Es liegt bei der schriftlichen Bewerbung lose in der Mappe, bei der Online-Bewerbung ist es ein Einzeldokument.
  • Der Dieser wird tabellarisch gestaltet. Oft stehen die persönlichen Daten direkt über dem Lebenslauf. Die Reihenfolge im Lebenslauf heißt: Berufserfahrung, schulische Meilensteine, Weiterbildungen.
  • Die Zeugnisse. Bei mehr als zehn Jahren Berufserfahrung beginnt der Teil mit den Zeugnissen mit den Arbeitszeugnissen, die so sortiert werden, dass das Aktuellste obenauf liegt. Anschließend folgen Schulzeugnisse, die in derselben Reihenfolge sortiert werden.

Optionale Teile der Bewerbung sind das Deckblatt, das mittlerweile sehr beliebt ist, aber kein Pflichtteil ist. Es ist eine schöne Einleitung für die Bewerbungsunterlagen und wird all denjenigen empfohlen, die mehr als nur einen Aushilfsjob suchen. Die Leistungsbilanz eignet sich für Bewerber, die in der Beratung gearbeitet haben, oder für Selbstständige, die sich auf eine Festanstellung bewerben. Referenzen hingegen werden gern von Führungskräften genutzt, um ihren Wirkungskreis aufzuzeigen. Das Anlagenverzeichnis ist ebenso optional, kann aber dem Personalreferenten eine gute Orientierung in der Bewerbungsmappe bieten. Zertifikate über zusätzliche Qualifikationen können und sollten nur dann beigefügt werden, wenn diese zum Beruf passen und einen Verkaufsvorteil für den Bewerber bilden. Auch Arbeitsproben machen sich gut. Diese werden in kreativen Berufen sogar oft explizit eingefordert.

Bildnachweis: vladimirfloyd/fotolia.com, guukaa/fotolia.com

Klicke deine Bewerbung zusammen

Bewerbungsgenerator

Gruß
Aufmerksamkeit erzeugen
Interesse erzeugen
Verlangen erzeugen
Handeln
Schluss
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.