Bewerbungsmappe: Was kommt zuerst?

Denken Sie an diese vier Teile Ihrer Bewerbungsmappe.

Schüler und Schülerinnen, die sich heute um eine Lehrstelle bemühen, haben in ihren Eltern keine guten Ansprechpartner. Warum? Weil eine Bewerbung anno dazumal hieß, dass die Eltern den Betrieb, den Chef oder den Ausbildungschef ohnehin kannten und für den Sohnemann oder das Töchterchen mal schnell ein gutes Wort eingelegt haben. Hat die Bewerbung via Vitamin-B nicht funktioniert, wurde vielleicht eine Hand voll an Bewerbungen geschrieben – und diese umfassten allenfalls einen Brief, einen Lebenslauf und das aktuellste Zeugnis. Heute ist das anders, denn schon die Bewerbung eines künftigen Auszubildenden ist in der Regel umfangreicher als das Minimal-Set an Unterlagen, die einst noch mitgeschickt wurden. Auf die Frage – „Was kommt zuerst in die Bewerbungsmappe?“ – bietet dieser Artikel entsprechende Antworten.

Bewerbungsmappe: Was kommt zuerst?

1.) Das erste, was ein Personalreferent zu Gesicht bekommt, wenn er Ihren Umschlag öffnet, ist das Bewerbungsschreiben. Dieses darf nicht länger als eine DINA4-Seite sein und muss neben dem Schreiben an sich sowohl die Empfängeradresse des Wunsch-Ausbildungsbetriebs als auch Ihre Absenderadresse umfassen. Datum, Betreff, Unterschrift sowie ein Verweis auf die Anlagen gehören ebenfalls dazu. Doch nicht die Einhaltung der Richtlinien zum Aufbau des Schreibens ist das Schwierige. Viel komplizierter ist indes das Schreiben selbst, denn es muss den Bewerber als einen interessierten, motivierten und qualifizierten Kandidaten vorstellen und sollte dabei noch Persönlichkeit zeigen.

2.) Das Deckblatt ist der erste Teil der Bewerbungsmappe (das Anschreiben liegt nämlich oben auf und wird nicht eingeheftet). Dieses ist keine Pflicht, doch ist zu einem gern gesehenen Trend geworden. Auf dieser im Layout gestalteten Einstiegsseite ist ein guter Platz für das Bewerbungsfoto des künftigen Auszubildenden. Zudem sollte dort stehen, auf welche Stelle Sie sich bewerben und wie Sie heißen. Haben Sie besonders umfangreiche Bewerbungsunterlagen, können Sie ein kleines Inhaltsverzeichnis anführen. Hinweis: Wenn Sie sich später nach einigen Jahren im Beruf wieder bewerben, wird anstelle eines Inhaltsverzeichnisses ein Anlagenverzeichnis rücken, das mehr Platz für mehr Inhalte bietet.

3.) Nun kommt der Lebenslauf, der auch Ihren Eltern noch bekannt sein dürfte. Oft wird die Seite mit Ihren persönlichen Daten eingeleitet, anschließend erfolgt die tabellarische Auflistung Ihres Werdegangs. Für angehende Azubis gilt: Beginnen Sie mit den schulischen Meilensteinen und sortieren Sie diese so, dass Ihre aktuelle Schule an erster Stelle steht. Wer bereits berufstätig ist, sollte mit den beruflichen Meilensteinen beginnen und den schulischen Werdegang anschließen. Durchgesetzt hat sich heutzutage die umgekehrt chronologische Reihenfolge, die mit der aktuellsten Station beginnt.

4.) Nun kommt der Zeugnisblock. Sortieren Sie Ihre Zeugnisse in derselben Reihenfolge, die Sie auch im tabellarischen Lebenslauf gewählt haben. Das heißt, Sie beginnen in aller Regel mit dem aktuellsten Zeugnis. Angehende Azubis legen das Schulzeugnis oben auf, bereits Berufstätige hingegen das aktuellste Arbeitszeugnis. Für die Schulzeugnisse gibt es noch eine besondere Regelung, die es zu beachten gilt: Wer bereits über zehn Jahre berufstätig ist, kann auf die Beilage der Schulzeugnisse getrost verzichten. Grundsätzlich gilt auch, dass immer nur das aktuellste Schulzeugnis in die Bewerbungsmappe kommt. Ältere Zeugnisse sind nicht Teil der Bewerbungsmappe.

Besondere Berufe – besondere Anforderungen

Neben der Erläuterung der Grundausstattung einer Bewerbungsmappe in den Punkten 1 bis 4 liegt nun der Fokus auf speziellen Dokumenten, die entweder explizit gefordert werden oder inhaltlich sinnvoll sind.

  • Die Dritte Seite. Auf der Dritten Seite (die an die Dritte Stelle rückt, wenn Sie eingefügt wird) ist Platz für das Motivationsschreiben. In einigen Berufen wird dieses Extra-Schreiben manchmal gefordert. Selten erstellen Bewerber diese Seite aus freien Stücken. Inhaltlich anbieten würde es sich, wenn eine Besonderheit im Lebenslauf oder in der Persönlichkeit in der Darstellung mehr Raum einnehmen soll. Die Dritte Seite steht nach dem Lebenslauf.
  • Die Leistungsbilanz. Wenn Sie zu einem erfolgreichen Job-Hopper gehören, der nicht etwa die Jobs gewechselt hat, weil er keinen Erfolg hatte, sondern weil er durch Erfolg immer weiter kam, kann die Leistungsbilanz eine Möglichkeit sein, diesen Werdegang explizit herauszuarbeiten. Dabei geht es darum, die Stationen und die Arbeitsschwerpunkte zu beschreiben. Die Leistungsbilanz steht nach dem Lebenslauf (oder nach der Dritten Seite).
  • Eine Referenz ist so wertig wie eine Expertenauszeichnung.

    Die Referenzliste. Sie sollte nicht mehr als drei Statements aufweisen, denn mehr würde übertrieben wirken. Grundsätzlich jedoch funktioniert die Referenzliste so, dass Sie Wegbegleiter Ihres beruflichen Werdegangs darum bitten, Ihnen eine Referenz auszustellen, die zeigt, in welcher Weise Sie zusammengearbeitet haben. Dabei muss Ihr Referenzgeber kein Vorgesetzter gewesen sein. Vielmehr ist es wichtig, dass sie inhaltlich für beide Seiten wertvoll zusammengearbeitet haben. Besonders beliebt sind Referenzlisten bei Führungskräften. Die Referenzen stehen nach der Leistungsbilanz.

  • Die Zeugnis-Specials. Sie sind immer dann eine sinnvolle Ergänzung Ihrer Bewerbungsmappe, wenn sie inhaltlich zu Ihrer Wunschstelle passen. Ansonsten werden sie nur als Aufplustern der Bewerbungsmappe gewertet und das kommt nicht gut an, denn das raubt den Personalreferenten letztlich Zeit – und diese ist knapp bemessen. Die zusätzlichen Zeugnisse stehen zwischen den Arbeits- und den Schulzeugnissen.
  • Die Arbeitsproben. Natürlich dürfen und sollen Sie zeigen, was Sie können. Da Sie dazu meist erst beim Probearbeiten Gelegenheit haben werden, bietet es sich an, bereits in der Bewerbungsmappe (auf einen Job im Kreativbereich) ein paar Arbeitsproben beizulegen. Die Arbeitsproben stehen am Schluss der Bewerbung.

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