Bewerbung: Die „Nachfragen“ Formulierung

Tipp: Helfen Sie dem Personalreferenten mit wichtigen Infos dabei, Sie einzuordnen. Dann bekommen Sie sicherlich prompt eine Antwort.

Es gibt zwei Spezies von Menschen: Die einen, die unendlich viele Bewerbungen schreiben, und in der Regel das Copy-and-Paste-Verfahren anwenden, um die Fülle an Bewerbungen überhaupt schreiben zu können.

Und es gibt die Bewerbungskünstler, die ihre Bewerbungen nur an ausgewählte Unternehmen richten und in jede Bewerbung fast so viel Liebe legen wie in einen Liebesbrief – nur in einem anderen Ton versteht sich.

Und nun raten Sie mal, wer tendenziell eher nachfrägt, was aus der Bewerbung geworden ist? Natürlich der Bewerbungskünstler. Deswegen seien hier einige beispielhafte Formulierungen erwähnt, wie gekonnt nachgefragt werden kann.

Formulierungsratgeber: Nachfrage im Bewerbungsschreiben ankündigen

Grundsätzlich gilt auch bei diesem kleinen Satz, der meist am Ende der Bewerbung steht, dass Sie als Bewerber Wort halten müssen. Wenn Sie zum Schluss Ihres Bewerbungsschreibens sagen, dass Sie sich melden – dann tun Sie das auch. Schreiben Sie nichts dergleichen, können Sie den potentiellen Arbeitgeber kontaktieren, müssen es aber nicht. Geht es also um eine passende Formulierung im Rahmen eines Bewerbungsschreibens, können Sie folgende Formulierungen wählen:

„Gerne habe ich Ihnen meine Unterlagen zusammengestellt und freue mich auf eine Rückmeldung Ihrerseits. Allein schon aus Vorfreude über ein mögliches Vorstellungsgespräch werde ich mich nach Ablauf der Bewerbungsfrist einmal bei Ihnen melden, um den aktuellen Stand zu erfahren. Bis dahin können Sie mich natürlich jederzeit wegen etwaiger offener Fragen kontaktieren.“

„In unserem Telefonat sagten Sie mir bereits, dass Sie bis ___ die Unterlagen aller Bewerber prüfen werden, um dann entsprechend eine Rückmeldung zu geben. Gerne würde ich mich zu diesem Zeitpunkt nochmal bei Ihnen melden.“

Die Bewerbung ist raus: Wann und vor allem wie wird richtig nachgefragt?

Auch wenn es leichter klingt, als die Umsetzung letztlich ist, so muss jeder Bewerber geduldig warten, bis eine Antwort seitens des Wunsch-Arbeitgebers eintrifft. Alternativ müssen Sie zumindest so lange warten bis die offizielle Bewerbungsfrist um mindestens sieben Tage verstrichen ist. So geben Sie dem Personalreferenten Zeit für die Vorauswahl der Bewerber.

Die Spannung steigt: Wird der Personalreferent Auskunft darüber geben können, ob die junge Frau die Stelle bekommt?

Wie Sie nachfragen? Am besten via E-Mail oder per Telefon. Tipp: Der Vorteil eines kurzen Telefonanrufes besteht darin, dass Sie dem Personalreferenten keine „Arbeit“ machen, indem Sie ihn nötigen, eine Antwort-E-Mail zu verfassen. Die folgenden Formulierungsvorschläge beinhalten die Beantwortung dreier W-Fragen: Wer bin ich? Was will ich? Warum frage ich nach?

Vor diesem Hintergrund eignen sich die folgenden Formulierungen zum Nachfragen:

„Mein Name ist __ und ich hatte Ihnen meine Bewerbungsunterlagen auf die Stelle als __ am __ via E-Mail übermittelt. Den Eingang der Unterlagen hatten Sie bestätigt. Heute wende ich mich erneut an Sie, um zu fragen, ob es bereits eine Vorauswahl der Bewerber gibt. Meine Nachfrage liegt darin begründet, dass ich gerne noch meinen Urlaub planen möchte – bevor ich bei Ihnen oder einem anderen Unternehmen eine neue Stelle antrete. Und natürlich möchte ich keine zeitlichen Überschneidungen riskieren.“

„Ich heiße __ und ich hatte Ihnen vor __ Wochen meine Bewerbungsunterlagen per Post zugeschickt. Gerne würde ich mich heute nach dem Stand des Bewerbungsverfahrens erkundigen, da ich mit anderen Unternehmen bereits in weitere Gespräche gegangen bin und an dieser Stelle gerne wissen würde, ob ich auch in Ihrem Betrieb die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch haben werde.“

Nach dem Vorstellungsgespräch ist vor der Entscheidung: Ist Nachfragen erlaubt?

Ja, selbstverständlich. Wer es bereits bis zum Vorstellungsgespräch geschafft hat, kann sicherlich nachfragen. Auch hier wird von Personalreferenten in der Regel die telefonische Nachfrage bevorzugt. Liegt die Entscheidung noch beim Abteilungsleiter, hat der Personalreferent immer noch die Möglichkeit, Sie zurückzurufen oder per Mail zu antworten.

Damit wäre nun also geklärt, dass Nachfragen für diejenigen natürlich erlaubt ist, die bereits im Unternehmen vorgesprochen haben. Und auch hier gilt: Helfen Sie dem Personalreferenten, indem Sie ihm sagen, wer Sie sind, auf welche Stelle Sie sich beworben haben, wann Sie beim Vorstellungsgespräch waren und warum Sie aktuell nachfragen.

Folgende Formulierungen sind dabei üblich:

„Vielen Dank noch einmal für die Möglichkeit mit Ihnen am __ persönlich gesprochen zu haben. Nachdem nun einige Tage vergangen sind, melde ich mich heute mit einer kurzen Rückfrage zum Bewerbungsverfahren. Sie deuteten an, dass es möglicherweise eine zweite Auswahlrunde auf der Suche nach einem ___ geben würde. Gerne würde ich erfahren, ob ich in diesem Zusammenhang noch einmal meine Qualifikationen unter Beweis stellen kann. Der Grund meiner Frage ist simpel: Wie bereits besprochen müsste ich binnen den nächsten zwei Wochen meine Kündigung beim meinem jetzigen Arbeitgeber einreichen, um zum angegebenen Eintrittstermin bei Ihnen anfangen zu können.“

„Mein Vorstellungsgespräch vom __, das mir ermöglichte, Ihren Betrieb noch ein Stück besser kennenzulernen, hat mich darin bestärkt, dass ich sehr gerne bei Ihnen als __ arbeiten würde. Deswegen würde ich mich freuen, zeitnah Ihrerseits eine Entscheidung zu erhalten. Vorfreude ist jedoch nur der eine Grund. Da ich eine Zusage von einem anderen Unternehmen habe, ist Ihre Entscheidung in diesem Zusammenhang ausschlaggebend für meinen weiteren Berufsweg.“

Bildnachweis: Robert Kneschke/fotolia.com, guerrieroale/fotolia.com

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