Bewerbung Anlagen: beglaubigt oder doch nicht?

Anlagen beglaubigen oder nicht?

Heute ist das Gott sein Dank ein alter Hut, denn wenn man bedenkt, wie viele postalisch verschickten Bewerbungsmappen nie wieder an den Bewerber zurückgeschickt werden, wäre jede einzelne beglaubigte Kopie doch ein enormer Aufwand – zeitlicher und finanzieller Natur.

Doch woher kam die Idee eigentlich, dass die Anlagen einer Bewerbung beglaubigt sein müssen?

Zunächst einmal sei an dieser Stelle kurz die rechtliche Situation erläutert: Die sogenannte Beglaubigung ist die offizielle Bescheinigung darüber, dass eine Kopie korrekt ist. In der Bewerbungswelt heißt das: Wenn schon nicht die Originale der Zeugnisse mitgeschickt werden (können und sollen), muss zumindest ein Notar oder eine bevollmächtigte Behörde offiziell feststellen, dass die Kopie das Original auch originalgetreu wiedergibt und damit korrekt ist. Soviel zum kurzen Exkurs in die Welt der Gesetze.

Früher – vermutlich zu der Zeit als Kopierer noch in den Köpfen vieler als Fälscher angesehen wurden oder als Dämonen, die das Fälschen von Unterlagen ermöglichten – musste Zeugnisse beglaubigt werden, bevor sie in die Anlagen der Bewerbungsmappe gelegt werden konnte. In den deutschen Universitäten hielt sich die Forderung nach einer beglaubigten Kopie des Hochschulzeugnisses noch vergleichsweise lange und gilt dort als letztes Relikt der Beglaubigung. Meistens ist das heute aber nicht mehr der Fall. Vielmehr würde wohl kein Bewerber auf die Idee kommen, die Zeugnisse, die er als Anlagen seiner Bewerbung beilegen möchte, ohne Aufforderung beglaubigen zu lassen.

Früher war der Akt der Beglaubigung noch verhältnismäßig aufwendig. Heute genügt ein Stempel und eine Unterschrift.

Und hier sind wir bei einem entscheiden Punkt angekommen: Der potentielle künftige Arbeitgeber kann nämlich durchaus verlangen, dass eine Zeugniskopie amtlich beglaubigt wird. Wann dies der Fall sein wird? Bei öffentlichen Arbeitgebern, in der Politik oder in Sicherheitsberufen wäre diese Vorgehensweise denkbar, auch wenn sie nicht üblich ist.

Wo wird mein Zeugnis beglaubigt?

So selten die Forderung nach einer beglaubigten Zeugniskopie im Raum steht, so langwierig könnte sich auch die Suche nach einem entsprechenden Amt gestalten, das Zeugnisse beglaubigen kann, deshalb gibt es hier eine Liste mit Ansprechpartnern, die selbst Zeugnisse beglaubigen dürfen oder entsprechend weiterverweisen können.

  • Schulzeugnisse können Sie sich in der Schule per Stempel und Unterschrift beglaubigen lassen. Am besten Sie besuchen Ihre alte Schule mit dem Original und einer Kopie und holen sich Stempel und Unterschrift – und damit die offizielle Beglaubigung – ab.
  • Ein Notar kann in jedem Fall Schriftstücke beglaubigen. Tipp: Die einfachste Variante ist es, vorab mit dem Notar zu sprechen, ob es dabei Einschränkungen gibt, oder ob alle benötigten Zeugnisse bei ihm beglaubigt werden können.
  • Auch Behörden und Ämter in Rathaus oder Landratsamt können Dokumente beglaubigen. Auch hier gilt: Ein Anruf beim zuständigen Amt vor Ort genügt, um zu erfahren, ob dort alle erforderlichen Dokumente beglaubigt werden können oder ob es Ausnahmen gibt.

Exkurs: Diese Sicherheitsmerkmale überführen Fälscher

Wünscht sich ein Arbeitgeber die beglaubigte Kopie eines Zeugnisses, kann das mit der zu besetzenden Stelle zusammenhängen oder mit dem hohen Misstrauen des Personalreferenten. Sinn und Zweck einer Beglaubigung ist ja, sicherzustellen, dass es sich bei den Dokumenten um Kopien des Originals handelt, die unverändert denselben Inhalt haben. Ein Blick in die Medien zeigt: Es treten immer wieder Fälle zutage, in denen Ärzte ihre Approbation gefälscht haben oder Richter ohne Staatsexamen Urteile fällten. Folgende Merkmale zeugen von einem echten Zeugnis:

  • Echte Zeugnisse (vor allem schulischen Zeugnisse) sind auf hochwertigem Papier mit Wasserzeichen gedruckt.
  • Fehlerfreiheit in Grammatik und Rechtschreibung sind Grundvoraussetzung.
  • Die persönlichen Daten müssen mit anderen eingereichten Dokumenten übereinstimmen.
  • Unter jedem Zeugnis muss eine Unterschrift stehen. Ist diese lesbar und ausdrucksstark, besteht kaum ein Verdacht, dass das Zeugnis gefälscht ist.

Schummeln lohnt sich nicht – und macht doch Schule!?

Wer bei Zeugnissen schummelt, begeht Urkundenfälschung. Und das ist laut Strafgesetzbuch eine Straftat.

Jetzt mal Hand aufs Herz. Sicherlich möchte jeder mit seiner Bewerbung zeigen, wie gut er für den Job geeignet ist, auf den er sich bewirbt, doch das sollte auf ehrlicher Basis passieren, denn letztendlich könnte jede Schummelei früher oder später auffliegen. Politiker haben’s vorgemacht, mit weniger prominenten Fällen beschäftigen sich indes die Richter hierzulande.

Vermutlich wurde der Wunsch nach beglaubigten Anlagen einer Bewerbung nicht deswegen ad acta gelegt, weil es nur ehrliche Menschen auf dieser Welt gibt, sondern vielmehr deswegen, weil die Techniken und Möglichkeiten eines Betrugs so immens geworden sind, dass sogar bei der offiziellen Beglaubigung betrogen werden könnte.

Zielführend ist ein Betrug in keinem Fall, denn ein angedichteter Titel oder nur vermeintlich gute Noten können zwar kurzfristig zum gewünschten Job führen – doch in der Praxis scheitern die Meisten – weswegen auch die gefälschten Dokumente letztlich auffallen.

Grundsätzlich gilt bei der Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen:

Wer ehrlich mit Schwächen wie schlechten Noten oder Lücken im Lebenslauf umgeht, beweist nicht nur Souveränität, sondern punktet beim künftigen Arbeitgeber auch mit Authentizität – und das zeichnet schließlich einen Menschen und auch guten Mitarbeiter aus.

Bildnachweis: megakunstfoto/fotolia.com, Joachim B. Albers/fotolia.com

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