Bewerbung Formulierung: Heimatnah richtig formulieren

Wer „heimatnah“ arbeiten möchte, sollte dies gut begründen können.

Ein Bewerbungsschreiben zu verfassen, das genau so ankommt, wie es auch angedacht war, ist durchaus eine Kunst. Denn manchmal – und dabei erinnert das Bewerbungsschreiben ein wenig auch an ein Zeugnis – sind Formulierungen nicht ein-eindeutig und können vielschichtig gedeutet werden. „Heimatnah“ ist beispielsweise so ein Wort. Schreibt ein Bewerber, er möchte „heimatnah“ arbeiten, kann dies beim Personalreferenten so ankommen, als wäre der Weg zur Arbeit das Einzige, was dem Bewerber wichtig ist, ganz unabhängig davon, was der Job sonst so mit sich bringt. Andersherum gedacht kann „heimatnah“ auch regionale Verbundenheit und Bodenständigkeit vermitteln, was heute zumindest noch in einigen Berufen durchaus gewünscht ist. Welche Formulierungen eindeutig und nicht zweideutig sind, soll dieser Beitrag klären.

Die Auflösung des Problems „wie kommt das, was ich schreibe, beim Personalreferenten an?“ ist eigentlich ganz einfach: Erklären Sie, was Sie sagen wollen und werfen Sie Ihrem Gegenüber nicht nur einzelne Wortfetzen hin, die viel Raum für eigene Interpretationen ermöglichen. Denn, wenn Raum für Interpretationen ist, gibt es auch die Möglichkeit etwas falsch zu verstehen. Mit den folgenden Worten ist daher Vorsicht geboten:

Bewerbungsformulierung Problem / Missverständnis
„ … eigentlich bin ich also sehr gut geeignet für die Stelle …“ … und uneigentlich? „Eigentlich“ ist ein Wort, das Sie am besten ganz aus Ihrem Sprachwortschatz verbannen, denn es zeigt in gewisser Weise Unentschlossenheit und bietet zumindest die Möglichkeit, noch umzuschwenken oder aus der Aussage zu flüchten, denn „eigentlich“ war ja etwas ganz Anderes gemeint.
„Wie gut ich für die Stelle gemacht bin, zeigen die beigefügten Unterlagen.“ Das heißt übersetzt: „Ich bete Ihnen jetzt sicherlich nicht vor, was ohnehin in meinen Zeugnissen steht. Lesen Sie doch selbst nach.“ Wer sich dabei an den Servicegedanken erinnert und daran, dass ein Personalreferent Service auch verdient hat, verbannt diesen Satz ganz schnell aus dem Bewerbungsschreiben.
„Mein Verhältnis zu meinen Kollegen war stets sehr gut.“ Also erstmal besteht hier in jedem Fall „Plagiatsverdacht“, denn das klingt sehr nach Arbeitszeugnis. Und zweitens bleibt die Frage offen: Hat der Bewerber bewusst nur das gute Verhältnis zu Kollegen benannt – und den Vorgesetzten eigentlich auf den Tod nicht ausstehen können?
„Ich liebe die Herausforderung. Und da ich einige der von Ihnen geforderten Fähigkeiten nicht habe, ist dieser Job in jedem Fall eine Herausforderung.“ Das ist in jedem Fall ein Beispiel dafür, wie man es nicht machen sollte. Ja, es ist korrekt, dass Schlagworte – wie das Wort „Herausforderung“ in diesem Beispiel – auch erklärt werden sollen, aber bitte nicht negativ, sondern positiv. Stoßen Sie den Personalreferenten nicht so massiv mit der Nase auf Ihre Defizite, sondern agieren Sie diplomatisch.
„Mit der begründeten Hoffnung, dass in Ihrem Betrieb das Arbeitsklima viel besser ist, richte ich meine Bewerbung an Sie.“ Das war eine Ohrfeige – für Ihren Noch-Arbeitgeber. Natürlich ist es besser, als Ihrem Wunsch-Arbeitgeber eine verbale Ohrfeige zu verpassen, aber dennoch gilt: Loyalität siegt – nicht das Waschen der sprichwörtlichen schmutzigen Wäsche.
„Eine Meinungsverschiedenheit hat letztlich meine Kündigung bedingt.“ Lassen Sie diesen Satz in keinem Fall so stehen! Denn das könnte Sie beim Personalreferenten in das Licht rücken, dass Sie Auseinandersetzungen bis zur Eskalation treiben.
„Und natürlich bringe ich auch einen Gedankenkoffer voller Informationen aus meinem Betrieb oder von einigen Mitbewerbern mit.“ Was Sie hier als Ihren USP darstellen wollen, ist kräftig nach hinten losgegangen, denn Sie dürfen gar keine Firmen-Internas ausplaudern und meist ist das auch vertraglich so geregelt. Ganz davon abgesehen läuft Ihr zukünftiger Arbeitgeber ja auch Gefahr, dass Sie nach Ihrem Ausscheiden muntern ausplaudern würden, was im Betrieb passiert. Das sind keine guten Voraussetzung für eine Einstellung.
„Heimatnah zu arbeiten, ist mir wichtig.“ Hier muss in jedem Fall eine Begründung folgen, denn sonst kann sich der Personalreferent wer-weiß-was ausmalen. Übersetzt könnte das nämlich heißen „ich möchte so wenig wie möglich Zeit für die Arbeit verschwenden, denn mein Privatleben geht in jedem Fall vor“. Das spricht nicht gerade für einen engagierten, motivierten Mitarbeiter. Auch könnte es bedeuten „falls ich schnell mal nach Hause muss, ist es natürlich unschön, wenn ich nicht erst lange fahren muss“. Und der Personalreferent fragt sich: Laufe ich Gefahr, dass der Mitarbeiter öfter mal nach Hause springt und die Arbeit dafür verlässt? Keine schönen Aussichten.

Muss der Wunsch nach „heimatnaher“ Arbeit überhaupt ins Bewerbungsschreiben?

Wer sich in die alte Heimat zurücksehnt und deswegen den Job wechselt, hat indes gute Karten, dass „heimatnah“ als Pluspunkt ausgelegt werden kann.

In diesem Zusammenhang gibt es ein ungeschriebenes Gesetz für das Schreiben einer Bewerbung in Zusammenhang mit dem Wunsch „heimatnah“ zu arbeiten, das so lautet: Wer zurück in die Heimat will, sollte dies in die Bewerbung schreiben, wer nur aus Gründen der Bequemlichkeit den Job wechselt, nutzt den Platz im Bewerbungsschreiben besser für andere Inhalte.

Das heißt: Ist beispielsweise ein Mitarbeiter nach Abschluss seines Studiums von zuhause weggegangen, um in der Ferne einen Einstieg ins Berufsleben zu finden, und möchte nun – nach einigen Jahren – zurückkehren in die Heimat, dann ist das ein durchaus positives Argument. Warum? Weil das neue Unternehmen nicht fürchten muss, dass der Bewerber (krank vor Heimweh) nach kurzer Zeit das Handtuch wirft und Umzug, Jobwechsel und neues/altes Leben wieder rückgängig macht.

Bildnachweis: Thomas Reimer/fotolia.com, detailblick-foto/fotolia.com

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