Formulierung: Bewerbung in ungekündigter Stellung

Wer sich ungekündigt heraus bewirbt, sollte um Verschwiegenheit bitten.

Nur in den wenigsten Fällen kann ein Arbeitnehmer offen mit seinem Arbeitgeber über den Wunsch sprechen, die Arbeitsstelle zu wechseln.

In der Regel orientiert man sich um, ohne dass der Arbeitgeber darüber in Kenntnis gesetzt wird.

Um den Arbeitsplatz nicht frühzeitig zu gefährden oder das Arbeitsklima aufs Spiel zu setzen, weisen diejenigen, die sich aus einer ungekündigten Stellung heraus bewerben, in der Regel im Bewerbungsschreiben darauf hin – und bitten um Verschwiegenheit. Diese Formulierungen sind dafür möglich.

 

Wer sich in seinem Beruf unwohl fühlt, sich unter- oder gar überfordert fühlt oder ein Umzug ansteht und die Distanz zum aktuellen Arbeitgeber dann zu weit wäre, sucht sich einen neuen Job – obwohl keine Kündigung ansteht. Viele Arbeitnehmer agieren aber auch präventiv. Wer einen Blick auf die Personalmaßnahmen wirft, die im Zuge der Wirtschaftskrise am häufigsten angewandt werden, kann auch ungekündigt um seinen Job bangen. Denn oft werden in wirtschaftlich schwierigen Zeiten befristete Verträge nicht verlängert, Leiharbeiter gekündigt oder sogar Stammpersonal vor die Tür gesetzt. Wer als Arbeitnehmer diese Maßnahmen (die in der folgenden Grafik herausgearbeitet wurden) bereits erahnt, sucht sich bereits aus einer ungekündigten Stellung heraus nicht selten einen neuen Job.

Statistik: Wie haben sich die Personalmaßnahmen in Ihrem Betrieb im Zuge der Wirtschaftskrise verändert? | Statista

„Bitte vertraulich behandeln“

Dieser Vermerk ist ein Weg, sich davor zu schützen, dass der aktuelle Arbeitgeber seitens des künftigen Arbeitgebers angesprochen wird. Eine zweite Variante ist das Wort „Sperrvermerk“, der anzeigt, dass ein Arbeitnehmer nicht will, dass die Bewerbung publik wird. Ohnehin darf ein Arbeitgeber nicht mit den Bewerbungen hausieren gehen, jedoch könnte er sich zu Recherchezwecken mit dem Noch-Arbeitgeber in Verbindung setzen – was natürlich vergleichsweise ungeschickt ist, wenn dieser gar nicht mit dem Verlust des Mitarbeiters rechnet. Auch die Formulierung „da ich mich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinde, bitte ich Sie, diese Bewerbung vertraulich zu behandeln“ ist üblich in Verbindung mit dem Sperrvermerk-Hinweis.

Exkurs: Was ist ein “Sperrvermerk”?

Einen Sperrvermerk zu nutzen, ist in vielen Bereichen üblich. Am bekanntesten ist der „Sperrvermerk“ aus der Presse. Gibt eine Presseabteilung oder Presseagentur eine Pressemitteilung heraus, die nicht vor einem in der Zukunft liegenden Datum veröffentlicht werden darf, weist der „Sperrvermerk“ genau auf diese Tatsache hin.

Vertraulichkeit 2.0

Wer absolut sicher gehen will, dass der künftige Wunsch-Arbeitgeber nicht zum Telefonhörer greift, um mit dem aktuellen Arbeitgeber über Sie als Arbeitnehmer zu sprechen, muss alles, was auf den Arbeitgeber hinweist, in der Bewerbung unkenntlich machen. Das heißt

  • im Lebenslauf dürfen nur der Zeitraum und die Position sowie die Tätigkeit stehen, nicht aber die Firma.
  • in den Zeugnissen darf kein Zeugnis beiliegen, was auf den Arbeitgeber schließen lässt.
  • bei einer Online-Suche, darf Ihr Arbeitgeber nicht mit Ihrer Person in Verbindung stehen.

Allerdings bedeutet diese totale Geheimhaltung auch, dass Ihre Chancen auf den Job schwinden, denn schließlich will Ihr neuer Arbeitgeber schon wissen, in welchem Unternehmen Sie tätig waren. Eine Möglichkeit, dieses Problem zu lösen ist, dem Arbeitgeber in einem Satz zu erklären, dass Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über Ihre aktuellen Aufgaben sprechen, aus diversen Gründen dies aber nicht im Bewerbungsschreiben tun möchten. Achtung: Dies ist nur eine Hilfskonstruktion, einen unschönen Beigeschmack hat diese Verschwiegenheit trotzdem.

Mit offenen Karten spielen – auch andersherum

Wer zur Minderheit gehört, bei dem der aktuelle Chef weiß, dass er in Kürze auf einen Mitarbeiter verzichten muss, kann dies ebenfalls in der Bewerbung offen ansprechen. Hier eignet sich eine der folgenden Formulierungen:

„Ich habe meinen aktuellen Arbeitgeber bereits von meinen Wechselambitionen unterrichtet. Wenn Sie also weitere Details zu meiner Person oder meiner Tätigkeit erfahren möchten, scheuen Sie sich nicht, Herrn / Frau ___ zu kontaktieren.“

„In den Anlagen meiner Bewerbung finden Sie auch ein kurzes Referenzschreiben meines aktuellen Arbeitgebers. Mir war der offene Umgang mit meiner beruflichen Umorientierung sehr wichtig, daher habe ich ihn bereits darüber unterrichtet, dass ich mich anderweitig beworben habe.“

„Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft in gut vier Monaten aus. Mein Chef weiß von meinen Ambitionen, anderweitig eine Anstellung zu finden und würde mir hier bezüglich des Vertragsendes auch entgegenkommen, falls für Sie ein früherer Eintrittstermin in Frage käme.“

Ist es ein Risiko, den Arbeitgeber einzuweihen?

Ja und nein. Ist die Beziehung ohnehin recht offen und bedingen keine schwerwiegenden Gründe die Umorientierung, können Sie mit Ihrem Arbeitgeber vielleicht sogar offen reden. Das könnte Ihnen den Vorteil verschaffen, eine sehr lange Kündigungsfrist zu umgehen, falls dies für den Eintrittstermin im neuen Betrieb problematisch wäre. Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch Nachteile. Das Arbeitsklima kann mitunter ziemlich schlecht werden, wenn klar ist, dass Sie „ohnehin bald die Firma verlassen“. Letztlich muss jeder Arbeitnehmer für sich selbst entscheiden, was für das Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis passend erscheint.

Bildnachweis: Rynio Productions/fotolia.com

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