Unzulässige Bewerbungsfragen: Die Top 10

Unzulässige BewerbungsfragenDas Auswahlverfahren haben Sie erfolgreich hinter sich gebracht und sind nun zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Welche typischen Fragen Sie da erwarten könnte, ist Ihnen klar. Doch Unsicherheit tut sich auf, wenn es um unzulässige Bewerbungsfragen geht. Sie haben einfach keine Ahnung, welche dazugehören und wie Sie im richtigen Moment auf sie reagieren.

Dieser Artikel zeigt es Ihnen. Mit den hier genannten Informationen wird es Ihnen leicht fallen, auf Fragen zu antworten, die nicht erlaubt sind. Auch werden Sie wissen, wann es besser ist, zu schweigen.

Lesen Sie, warum Personaler überhaupt auf unzulässige Bewerbungsfragen zurückgreifen und auf welche Sie keine Antwort geben müssen. Lernen Sie die Top 10 dieser Fragen kennen und erfahren Sie mehr über die beste Reaktion, Ausnahmen und Ihre Pflichten. Auf geht’s!

Darum werden unzulässige Bewerbungsfragen gestellt

In der Theorie sollte jeder Arbeitgeber wissen, welche Fragen er Ihnen als Bewerber in einem Vorstellungsgespräch stellen darf. Neben den typischen Fragen nach Ihren Stärken und Schwächen oder Ihrer Motivation gibt es auch solche, die seit dem Bestehen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) kritisch zu sehen sind. Denn das Gesetz sagt aus, dass kein Mensch aufgrund von Merkmalen wie Alter, Religion, Geschlecht oder ethnischer Herkunft diskriminiert werden darf. Juristisch gesehen sind diese Bewerbungsfragen nicht verboten, können aber nach dem Gespräch für eine Menge Ärger sorgen, zum Beispiel in Form einer Anklage wegen Diskriminierung.

Da ein Unternehmen jedoch so viel wie möglich über Sie als potentiellen Kandidaten herausfinden möchte, wird vor unzulässigen Bewerbungsfragen oft nicht Halt gemacht. Schließlich hat er ein großes Interesse daran, den besten Mitarbeiter für die offene Stelle zu finden. Eine Fehlentscheidung in diesem Punkt kann ihn nicht nur sehr viel Geld kosten, sondern gleichzeitig auch Image schädigend sein.

Übersicht: Darauf müssen Sie nicht antworten

In diesem Abschnitt erfahren Sie, auf welche Fragen im Vorstellungsgespräch Sie im Normalfall nicht antworten müssen, da sie generell unzulässig sind. Beachten Sie, dass es auch Ausnahmen geben kann. Diese werden Ihnen weiter unten an drei Beispielen erklärt.

1. Fragen, bei denen es um Ihre Familienplanung geht

Seien Sie sich im Klaren, dass Sie dem Personal-Verantwortlichen keine Antworten auf Fragen schuldig sind, die auf Ihre Familienplanung abzielen. Weder müssen Sie sagen, ob Sie ledig oder verheiratet sind, wie Ihre sexuelle Orientierung aussieht, ob Sie schwanger sind oder sich Kinder wünschen. Auch ist nicht zulässig, Fragen über den Beruf des Partners zu stellen.

2. Fragen zu Ihrer Religion oder politischen Ausrichtung

Sie brauchen nicht sagen, welcher Religion Sie angehören, welche Weltanschauung Sie verfolgen oder welcher Partei Sie angehören. All das ist in den meisten Fällen vollkommen unrelevant.

3. Gesundheit

Ein Personaler darf Sie nicht fragen, welche gesundheitlichen Probleme Sie zur Zeit haben oder welche Erkrankungen Sie in der Vergangenheit hatten. Es geht ihn auch rein gar nichts an, ob es in Ihrer Familie jemanden gibt, der an einer schwerwiegenden Krankheit leidet. Über all das dürfen Sie Stillschweigen bewahren.

4. Persönliches

Persönliche Fragen brauchen Sie ebenfalls nicht beantworten. Sie müssen nicht angeben, wie alt Sie sind oder aus welchem Land Sie kommen. Auch Ihre Vorstrafen oder Ihre finanzielle Lage hat niemanden etwas anzugehen. Ganz private Angelegenheiten gehören sowieso nicht in ein Bewerbungsgespräch.

Unzulässige Bewerbungsfragen: Die Top 10

1. Aus welchem Land kommen Sie?

2. Gehören Sie einer politischen Partei an?

3. Welche Glaubensüberzeugungen haben Sie?

4. Wie alt sind Sie?

5. Wünschen Sie sich Kinder?

6. Sind Sie aktuell schwanger?

7. Gibt es eine Krankheit, von der wir wissen sollten?

8. Wie gehen Sie mit Geld um? Haben Sie Schulden?

9. Besitzen Sie irgendwelche Vorstrafen?

10. Welchen Beruf führt Ihr Lebenspartner aus?

So reagieren Sie richtig

Stellen Sie sich darauf ein, dass man Ihnen unzulässige Fragen stellen könnte. Versetzen Sie sich dabei immer in die Position des Arbeitgebers. Wollten Sie nicht auch so viel wie möglich über jemanden wissen, den Sie vertraglich an Ihr Unternehmen binden? Ob Sie es verstehen können oder nicht, es kommt einfach immer wieder vor. Entscheidend ist, dass Sie cool bleiben und nicht unangemessen reagieren, wenn es soweit ist. Was Sie tun können, lesen Sie in diesem Abschnitt.

Bewahren Sie die Ruhe und bleiben Sie professionell

Egal, welche Frage man Ihnen stellt, welchen Nerv sie auch treffen mag, bleiben Sie unbedingt ruhig und entspannt. Sie kennen die Regeln und wissen jetzt auch, was Ihre Pflichten sind. Macht es Ihnen nichts aus, können Sie antworten. Fühlen Sie sich nicht wohl, lassen Sie es einfach sein.

Prüfen, ob die Frage für die Stelle relevant ist

Entscheidend ist immer, ob die Frage für den Job relevant ist oder nicht. Deshalb sollten Sie für einen kurzen Moment darüber nachdenken. Vielleicht ist es berechtigt gewesen, dass Ihnen diese Frage gestellt wurde. Unterstellen Sie Ihrem Gegenüber nicht gleich das Schlimmste.

Hinweisen, wenn die Frage irrelevant ist

Erkennen Sie, dass es keinen Zusammenhang gibt, können Sie Ihren Gesprächspartner auch freundlich und professionell darauf hinweisen. Dass Sie sich in diesem Thema auskennen, kann vom Personaler auch als positiv gewertet werden. Vielleicht wollte er auch testen, inwieweit Sie sich zu schützen wissen.

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen

Anders verhält es sich, wenn Sie gleich einen ganzen Katalog von unerlaubten Fragen gestellt bekommen. Das sollte Sie dann doch misstrauisch werden lassen. Fühlen Sie sich in eine Ecke gedrängt, ist es jederzeit erlaubt, das Gespräch abzubrechen und zu gehen.

Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch

Möchten Sie auf eine Frage gar nichts antworten, können Sie entweder schweigen oder zusätzlich auf die für ein Vorstellungsgespräch unzulässige Fragestellung hinweisen. Seien Sie sich bewusst, dass Sie im Normalfall keine Antwort schuldig sind und dass ein geschulter Personal-Verantwortlicher das in der Regel auch weiß.

 

Ausnahmen bestätigen die Regel

Anders sieht es aus, wenn Ihr potentieller Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an bestimmten Dingen hat. Ist das der Fall, sind Sie als Arbeitnehmer sogar dazu verpflichtet, diese Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten.

Schwangerschaft

Die Frage nach einer Schwangerschaft müssen Sie im Regelfall nicht beantworten. Anders sieht es aus, wenn Sie sich auf einen Job bewerben, der für Sie als gefährlich eingestuft wird und somit verboten ist. Ein Job, der schwere körperliche Arbeit erfordert, könnte für Sie zum Beispiel nicht auszuführen sein. Oder aber Sie sollen die Vertretung für eine andere Schwangere sein. Dann ist eine Frage nach einer Schwangerschaft definitiv erlaubt und muss auch von Ihnen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Kommen Sie dem nicht nach, kann bei Bekanntwerden der Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten und aufgehoben werden.

Finanzielle Auskünfte

Bewerben Sie sich als Angestellter in der Finanzbranche, zum Beispiel in einer Bank, müssen Sie in der Regel Auskünfte über Ihre finanziellen Verhältnisse geben. Vor allem von Interesse ist, ob Sie Schulden haben oder nicht. Eine unzulässige Frage wird in solchen Fällen eine zulässige.

Vorstrafen

Genauso verhält es sich mit der Frage nach Vorstrafen, wenn Sie sich zum Beispiel für den Polizeidienst oder den Zoll bewerben. Auch im Bereich Jura und Pädagogik ist ein sauberes Vorstrafenregister von großer Bedeutung für den Erfolg des Vorstellungsgesprächs.

 

Dann müssen Sie Auskunft geben

Es gibt auch Situationen, in denen Sie als Bewerber sogar eine Offenbarungspflicht haben. Das heißt, dass Sie unaufgefordert Themen ansprechen müssen, die eine ordnungsgemäße Ausführung Ihrer Tätigkeit in dem angestrebten Beruf beeinträchtigen könnten. Im Folgenden lesen Sie drei Beispiele, die in diese Kategorie fallen.

Ansteckende Krankheiten

Sie haben eine ansteckende Krankheit, die das Wohl Ihrer Kollegen gefährden könnte? Dann führt kein Weg daran vorbei, das Ihrem potentiellen zukünftigen Arbeitgeber mitzuteilen. Andernfalls riskieren Sie bei Bekanntwerden eine fristlose Kündigung.

Einschränkende Krankheiten oder Behinderungen

Es gibt auch körperliche oder psychische Krankheiten oder gar Behinderungen, die mit dem Ausüben der Tätigkeit in einem Konflikt stehen. Das bedeutet, dass Sie nicht hundert Prozent den Einsatz geben können wie womöglich andere Kandidaten. Auch wenn es schwer ist, aber auch hier müssen Sie dem Personaler im persönlichen Gespräch davon in Kenntnis setzen.

Wettbewerbsverbot

Dürfen Sie aufgrund eines Wettbewerbsverbots, das von Ihrem alten Arbeitgeber vertraglich festgehalten ist, nicht in der gleichen Branche tätig sein, ist auch das zu melden.

So kann der Arbeitgeber trotzdem an Informationen herankommen

Auch wenn Sie keinerlei Pflicht zur Auskunft haben, wenn Sie nicht zu den Ausnahmefällen zählen, wird Ihr Arbeitgeber trotzdem an die ein oder andere Information herankommen. Spätestens dann, wenn Sie eingestellt werden und einen Vertrag unterschreiben, müssen Sie einiges bekannt geben. Auf Ihren Abrechnungen wird später zum Beispiel auch stehen, ob Sie Kirchensteuer zahlen oder nicht.

Sehen Sie Ihren zukünftigen Chef nicht als Spion an oder unterstellen ihm böse Absichten. In einem Arbeitsverhältnis ist es auch normal, wenn man das ein oder andere voneinander weiß. Das hilft, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Was Sie jedoch von sich aus preisgeben, ist natürlich ganz Ihnen selbst überlassen.

 

Letzte Tipps:

  • Die richtige Vorbereitung kann helfen, nicht in ungewollte Fettnäpfchen zu treten. Je mehr Sie wissen, was Ihre Rechte und Pflichten sind desto besser.
  • Egal, wie unerhört eine Frage ist, bleiben Sie entspannt. Sie können immer noch „Nein“ zu einem Anstellungsverhältnis sagen.
  • Ehrlichkeit währt am längsten. Sind Sie zu einer Auskunft verpflichtet, zögern Sie nicht, diese zu erteilen. Ansonsten riskieren Sie immer eine nachträgliche Anfechtung Ihres Arbeitsvertrags.

 

Sie haben gelesen, welche unzulässigen Fragen im Bewerbungsgespräch es gibt und wie Sie am besten auf diese reagieren können. Sie kennen Ihre Rechte und Pflichten jetzt sehr viel besser, wissen aber auch, dass es Ausnahmen gibt. Mit all dem sind Sie bestens gerüstet, um sich auf diese Fragen vorzubereiten und den Personaler von sich zu überzeugen. Viel Erfolg dabei!

Klicke deine Bewerbung zusammen

Bewerbungsgenerator

Gruß
Aufmerksamkeit erzeugen
Interesse erzeugen
Verlangen erzeugen
Handeln
Schluss
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.