Wie halte ich einen Lebenslauf kurz?

Setzen Sie beim Lebenslauf den Rotstift an, wird dieser zum gefragten „Lebenslauf kurz“.

Wünscht sich ein Betrieb explizit einen Lebenslauf kurz, dann darf dieser auf gar keinen Fall umfangreicher als eine Seite sein.

Fehlen darf darin nichts, das heißt, dass Sie nicht einfach eine Station weglassen dürfen, jedoch gehen Sie bei den einzelnen Positionen einfach nicht thematisch in die Tiefe, wie Sie das sonst machen würden.

Dieser Beitrag zeigt, wo der Rotstift gesetzt werden kann. Zudem erklärt ein Personalreferent, wann er sich einen Lebenslauf kurz wünscht.

Diese Bestandteile sind auch Teil des kurzen Lebenslaufs

1.) Der Lebenslauf kurz beginnt mit den persönlichen Daten. Da mit Blick auf Kontakt- und Adressdaten ohnehin keine Kürzungen möglich sind, bleibt an diesem Punkt nur zu erwähnen, dass auf die ohnehin überflüssigen Informationen zu Alter, Religion etc. hier in jedem Fall verzichtet wird. Rein rechtlich darf ein Betrieb danach ohnehin nicht fragen. Und im Lebenslauf kurz würden diese Angaben den Rahmen sprechen.

2.) An zweiter Stelle stehen die beruflichen oder schulischen Stationen – je nachdem, was beim Bewerber aktuell im Fokus steht. Wer bereits eine Ausbildung abgeschlossen hat, der wird diese an oberster Stelle listen. Wer indes gerade das Abitur nachgeholt hat, stellt diese Station voran. Wichtig ist: Nennen Sie beim Lebenslauf kurz nur die jeweilige Station ohne weitere Ausführungen und verzichten Sie auf eine Beschreibung Ihrer genauen Tätigkeit oder auf die Nennung von Lieblingsfächern bei den schulischen Stationen.

3.) Kenntnisse und Fähigkeiten listen Sie kurz und prägnant untereinander. Achten Sie dabei darauf, diese sinnvoll zu gruppieren, so dass Sie alle Sprachkenntnisse und alle PC-Kenntnisse zusammenfassen und damit Ordnung im Lebenslauf kurz schaffen.

4.) Hobbys und ehrenamtliches Engagement können im Lebenslauf kurz entfallen, denn in der Kurzform ist nur selten Platz für Persönlichkeit. Haben Sie hier etwas ganz Besonderes zu bieten, können Sie das Thema direkt im Bewerbungsschreiben aufgreifen.

Nachgefragt: Wann fordert ein Unternehmen einen Lebenslauf kurz?

Personalreferent: Es gibt ganz verschiedene Gründe, warum ich manchmal in ein Inserat schreibe, dass ich mir einen Lebenslauf kurz wünsche. Einer ist zum Beispiel, wenn das der explizite Wunsch des jeweiligen Abteilungsleiters ist. Manche Kollegen sind so, dass Sie einen Lebenslauf nur auf bestimmte Parameter scannen und danach entscheiden, ob ein Bewerber weiterkommt oder nicht. Dabei hilft der Lebenslauf kurz natürlich ungemein.

Gibt es denn noch weitere Gründe warum sich ein Betrieb einen Lebenslauf kurz wünscht?

Wer leere Taschen füllen will, bewirbt sich nicht selten auf einen Nebenjob für den nur ein kurzer Lebenslauf gefordert ist.

Personalreferent: Saisonarbeiter, Aushilfskräfte und temporär beschäftigte Mitarbeiter dürfen sich bei uns mit einem Lebenslauf kurz bewerben. Dieser reicht in aller Regel aus, um herauszufinden, ob sie für diese spezielle und eng umrissene Aufgabe gemacht sind oder eben nicht. Meist sind das geringfügig Beschäftigte oder Studenten, die etwas dazuverdienen möchten und dabei gar nicht in ihrem gelernten Beruf arbeiten.

Und was darf selbst im Lebenslauf kurz nicht fehlen?

Personalreferent: Im Grunde darf gar nichts fehlen. Das heißt, ich würde jedem Bewerber raten, einen Lebenslauf kurz als Muster-Lebenslauf anzulegen und dann je nach Jobinserat noch zu pimpen, falls nötig. In der Praxis bedeutet das: Der Lebenslauf kurz ist der Standard. Bewirbt sich jemand als Aushilfsjobber, dann kann dieser Lebenslauf einfach so rausgehen. Möchte der Bewerber sich um eine Festanstellung bewerben, muss er die einzelnen beruflichen Positionen mit mehr Inhalt versehen. Möchte er sich als angehende Führungskraft bewerben, die in einem Trainee-Programm auf die künftigen Aufgaben vorbereitet wird, zählt, wie lernbegeistert der Bewerber ist und auch inwiefern dieser schon Führungsluft geschnuppert hat.

Damit kommt dem Lebenslauf viel mehr Bedeutung zu, als es auf den ersten Blick aussehen mag. Ist das richtig?

Personalreferent: Absolut. Der Lebenslauf ist das verkannte Herzstück der Bewerbung, denn er präsentiert den Bewerber auf nur wenigen Zeilen aus allen Richtungen. Er zeigt seine schulischen und beruflichen Seiten, präsentiert Fähigkeiten und Eigenschaften und variiert die Intensität je nach dem Job, um den sich der Bewerber bemüht.

Auf welche Faktoren legen Sie dann rein persönlich betrachtet mehr Wert? Auf die Schulbildung oder die berufliche Erfahrung?

Personalreferent: Ich auf die berufliche Erfahrung, aber Sie sprechen hier mit einem Personalreferent in einem Industriebetrieb. Bei meinem vorherigen Arbeitgeber, einem IT-Service, stand ganz klar die theoretisch fundierte Fachausbildung im Fokus. Aber genau dieses Beispiel zeigt sehr gut, worauf es ankommt: Der Lebenslauf muss zielgruppenspezifisch sein, wenn Sie so wollen, denn er muss exakt die Wünsche des Betriebs erfüllen – entweder inhaltlich oder dann eben im Umfang. Wenn sich der Betrieb einen Lebenslauf kurz wünscht, dann darf dieser eben maximal eine Seite umfassen, wohingegen ein regulärer Lebenslauf durchaus einmal zwei Seiten haben darf.

Letzte Frage: Wird der Lebenslauf kurz unterschrieben?

Personalreferent: Meine ganz persönliche Antwort lautet ja, denn eine Unterschrift macht den Lebenslauf zu etwas Besonderem – und das ist er auch, wenn er kurz gehalten ist. Grundsätzlich aber gibt es keine Verpflichtung, einen Lebenslauf zu unterschreiben – weder die lange, noch die kurze Version.

Bildnachweis: Gina Sanders/fotolia.com, photo 5000/fotolia.com

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