Bewerbung Anlagen: Ja oder Nein?

Welche Bewerbungs-form welche Unterlagen fordert, ist eine kleine Wissenschaft.

Die richtige Antwort lautet: Jein. Unbefriedigend, oder?

Aber so einfach sind die verschiedenen Varianten einer Bewerbung schlichtweg nicht über einen Kamm zu scheren.

Also würde die richtigere Antwort wohl lauten: Einige Bewerbungen verlangen Anlagen, andere nicht. Andersherum gedacht wird jeder Personalberater die Frage „braucht eine Bewerbung Anlagen – ja oder nein?“ immer mit einem „ja“ beantworten, denn selbst wenn die Anlagen nicht mitgeschickt werden müssen, so werden sie doch spätestens zum Vorstellungsgespräch mitgebracht. D.h. auch, die Anlagen einer Bewerbung müssen in jedem Fall vorbereitet werden.

Wenn also die Anlagen einer Bewerbung in Abhängigkeit von der Bewerbungsform nötig sind oder eben nicht, soll nun ein Who-is-who der Bewerbungsformen Aufschluss darüber geben, wann eine Bewerbung Anlagen braucht und wann nicht.

Who-is-who der Bewerbungsformen

Art der Bewerbung Beschreibung Anlagen – ja oder nein?
schriftliche, aussagekräftige Bewerbung Unter diesem Titel, der zuhauf in Stellenanzeigen zu finden ist, verbirgt sich eine Bewerbung mit allen klassischen Bewerbungsteilen: Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Bewerbungsfoto, Zeugnisse und Zertifikate. ja
formlose Bewerbung Eine formlose Bewerbung beinhaltet das Bewerbungsschreiben, den Lebenslauf und ein Bewerbungsfoto. Manchmal steht in der Stellenbeschreibung ebenfalls, was zusätzlich angegeben werden muss (Gehaltsvorstellung, Eintrittstermin, …). In der Regel ist die formlose Bewerbung ein Mittel der Bewerber-Vorauswahl. nein
Kurzbewerbung Die Kurzbewerbung hat denselben Inhalt wie eine formlose Bewerbung: Anschreiben, Lebenslauf, Foto. Eine Kurzbewerbung wird dann verschickt, wenn ein unkonventioneller Erstkontakt bestand (beispielsweise auf einer Messe) und der Bewerber sich anschließend noch einmal in Erinnerung bringen möchte. Auch kann sie eingereicht werden, wenn sie explizit gewünscht ist. nein
Initiativbewerbung Die Initiativbewerbung sagt nicht in erster Linie etwas über die Unterlagen aus, die verschickt werden, sondern bedeutet vielmehr, dass sich der Bewerber ohne ausgeschriebene Stelle bewirbt. Es geht also darum, sich als Bewerber zu verkaufen und als wichtigen Mitarbeiter für die Firma darzustellen. Je nachdem, wie viel Sie im Vorfeld herausgefunden haben, empfiehlt sich eine Kurzbewerbung oder eine aussagekräftige, umfassende Bewerbung ja und nein
Blindbewerbung Der Unterschied zur Initiativbewerbung ist, dass Sie bei der Blindbewerbung keinerlei Kenntnisse zum Unternehmen eingeholt haben. In aller Regel wird hier eine Kurzbewerbung verschickt, die auf Anlagen verzichtet. nein
E-Mail-Bewerbung In der Regel ist die E-Mail-Bewerbung das digitale Pendant zur aussagekräftigen Bewerbung. D.h. in der Bewerbung sind neben dem Bewerbungsschreiben auch Lebenslauf, Bewerbungsfoto und Anlagen zu finden. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Schreibt das Unternehmen bereits in der Stellenanzeige, dass eine Kurzbewerbung per E-Mail gewünscht ist, wird auf Zeugnisse und Zertifikate verzichtet. ja und nein
Online-Bewerbung Bei einer Online-Bewerbung kann fast niemand etwas falsch machen, denn die Online-Maske im Career-Center des Unternehmens weist in aller Regel ausdrücklich darauf hin, welche Teile der Bewerbung an welcher Stelle hochgeladen werden müssen. Das heißt: Wünscht das Unternehmen Zeugnisse und Zertifikate, dann gibt es auch ein entsprechendes Upload-Feld für diese Dokumente. Ist eine Kurzbewerbung gewünscht, hat der Bewerbung keine Möglichkeit, Zeugnisse hochzuladen. ja und nein
Interne Bewerbung Was in die Bewerbung auf eine intern ausgeschriebene Stelle muss, ist im Grunde genommen davon abhängig, wie akribisch das Unternehmen die Personalakten führt. Wurde dort jeder Stellenwechsel dokumentiert und auch die ursprünglichen Bewerbungsunterlagen archiviert, kann eine Kurzbewerbung ausreichen, denn der mögliche neue Vorgesetzte kann den Werdegang in der Personalakte verfolgen. Ist dies bekanntlich oder nach Rückfrage nicht der Fall, sind Anlagen nötig. ja und nein

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Darauf kommt’s bei der Wahl der Bewerbungsunterlagen an

Nach dieser Aufstellung wird klar: Ein ja oder nein auf die Frage, ob Anlagen in einer Bewerbung nötig sind, gibt es nicht, denn letztlich muss eine Bewerbung immer passgenau auf die Stellenbeschreibung oder auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten werden, das heißt, Bewerber tun gut daran, die folgenden Tipps zu beherzigen:

Egal ob Anlagen zur Bewerbung gehören oder nicht – das Wichtigste ist, dass die Unterlagen zur Stelle passen.
  • Stellenanzeige genau lesen: Welche Form der Bewerbung ist gefordert und welche Unterlagen wünscht sich der potentielle neue Arbeitgeber darüber hinaus? Spezielle Zeugnisse und Zertifikate (z.B. Gefahrgutschein und Lkw-Führerschein im Bereich Logistik), Eintrittstermin und Gehaltsvorstellung werden nicht selten explizit erwähnt.
  • Online-Formular als Wegweiser nutzen: Versuchen Sie nicht, die Felder einer Online-Bewerbung zu umgehen, indem Sie z.B. im Feld „Lebenslauf“ Zeugnisse dazu schummeln. Hat ein Arbeitgeber ein Online-Career-Center eingerichtet, dann wurden die Felder wohlüberlegt ausgewählt, das heißt auch: Genau was dort auszufüllen ist, will der Personalreferent sehen – nicht mehr und nicht weniger.
  • Akribie bei der Kurzbewerbung: Freuen Sie sich nicht zu früh, wenn Sie sehen, dass „nur“ eine Kurzbewerbung gefordert ist, denn das bedeutet, dass Sie ein komplett neues Bewerbungsschreiben aufsetzen müssen und auch, dass im Lebenslauf möglicherweise noch etwas ergänzt wird: Wer nicht die Möglichkeit hat, Zeugnisse mitzuschicken, sollte im Lebenslauf in ein bis zwei Sätzen kurz erläutern, welche Aufgaben mit der jeweiligen Stelle verbunden waren. Das würde der Personalreferent sonst in den Zeugnissen lesen. Auch im Bewerbungsschreiben muss klar werden, welchen Unique Selling Point der Bewerber hat, denn Lobeshymnen von ehemaligen Vorgesetzten können ihm an dieser Stelle nicht helfen, die Stelle zu bekommen.

Wer den Verzicht auf die Anlagen seitens des Arbeitgebers allerdings als „Arbeitserleichterung“ wertet, der irrt, denn je kürzer die Bewerbung ausfällt, desto punktgenauer müssen einzelne Worte gewählt werden. Zudem gilt: Schaffen Sie die nächste Hürde und werden zum Vorstellungsgespräch geladen, müssen Sie in der Regel eine Bewerbungsmappe mit ausführlichen Anlagen mitbringen.

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